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Wie funktioniert die staatliche Riester-Förderung?
Die Riester-Förderung besteht aus zwei Elementen: Zum einen werden durch den Saat familienfreundliche Zulagen spendiert, zum anderen werden einkommensabhängige Steuererstattungen gewährt.
Förderberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sowie Beamte. Der vom Staat übernommene Anteil kann sogar bis zu 90 Prozent betragen.
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Förderung bei der Riester Rente ist die jährliche Einzahlung eines Betrages in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe, diese beträgt 4 Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens - mindestens 60,00 Euro, höchstens 2.100 Euro. Vom Staat erhält jeder Förderberechtigte ab dem Jahr 2008 eine Grundzulage von 154 Euro und eine Kinderzulage von 185 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind; für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus ist es jetzt durch das neue Eigenheimrentengesetz auch möglich, selbstgenutztes Wohneigentum über Riester-Verträge zu finanzieren und staatlich fördern zu lassen.
Den zweiten Teil der Riester-Förderung machen die Sparer über die Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgaben geltend und müssen die vom Anbieter ausgestellten Bescheinigungen über die gezahlten Beiträge beifügen. Ist die Steuerersparnis höher als die direkt gezahlten Zulagen, zahlt das Finanzamt den übersteigenden Betrag als zusätzliche Erstattung.
Wie hoch der tatsächliche Eigenanteil eines Riester-Sparers ist, kann mit dem Rechner auf der folgenden Seite berechnet werden:
Riester-Rechner >>>
Sollte nur ein Ehepartner begünstigt sein, ist der andere mittelbar förderberechtigt. Wird der Mindesteigenbetrag vom begünstigten Partner eingezahlt, fließt die Grundzulage zweimal. Mittelbare Förderberechtigte können nicht vom Sonderausgabenabzug profitieren. Die eigene Prämie und die des Gatten könnte nur der direkt begünstigte Partner bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro geltend machen.
Die Auszahlung eines geförderten Riestervertrages vollzieht sich immer in einer lebenslangen monatlichen Rente. Seit 2005 ist auch möglich, zu Rentenbeginn eine Entnahme bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal zu tätigen. Allerdings sind sämtliche Auszahlungen voll steuerpflichtig. Sparern muss bewusst sein, dass sie frühestens erst mit 60 Jahren an ihr Geld kommen - bei erst 2012 oder später abgeschlossenen Verträgen frühestens mit 62 Jahren. Damit erfolgt eine Anpassung der Verträge an das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren.
Eine Tarifübersicht über empfehlenswerte Angebote können Sie mit dem nachfolgenden Riester Vergleich durchführen. Einfach Daten eingeben und sich über interessante Produkte zur Riester Rente informieren lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG).
Wie man eine Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen kann, erklärt unser folgender Ratgeber:
Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen >>>
