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Substanzkraftquote
Lebensversicherungen verfügen über Rücklagen, so genannte „Rückstellungen für Beitragsrückerstattung“ (kurz: RfB), die sie in guten Zeiten anlegen, um in Krisenzeiten auf sie zurückzugreifen. In die RfB fließt der Großteil der in einem Geschäftsjahr erzielten Überschüsse, denn die den Kunden zustehenden Gewinnanteile aus der Überschussbeteiligung werden nur zu einem Teil im selben Jahr direkt gutgeschrieben. Je mehr freie RfB eine Versicherung besitzt, umso flexibler gestaltet sich ihre Kapitalanlagepolitik. So kann auch am Aktienmarkt investiert werden, weil genügend Substanz vorhanden ist, um auch die Risiken zu tragen.
Wie groß die verfügbaren Puffer sind und wie lange die Reserven der Versicherung ausreichen, macht eine Kennzahl deutlich: die Substanzkraftquote. Die Substanzkraftquote ermittelt man, indem man zum Eigenkapital die freie, noch nicht gebundene RfB addiert, und anschließend diese Summe durch die Deckungsrückstellung für bereits fest zugesagte Versicherungsleistungen teilt. Sie ist ein aussagekräftiges Indiz dafür, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Lebensversicherer auch zukünftig eine stabile Überschussbeteiligung ausweisen kann und die in Aussicht gestellten Erträge ohne größere Schwankungen auszahlt.
Lebensversicherer unterliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsvergütung. Doch viele Versicherer können gerade in Krisenzeiten die Mindestbeträge nur zum Teil oder gar nicht leisten.
Nach Paragraph 81c des Versicherungsaufsichtsgesetzes heißt es dazu: Es „liegt ein die Belange der Versicherten gefährdender Missstand auch vor, wenn bei überschussberechtigten Versicherungen keine angemessene Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt.“
Für das Aussetzen der Zahlungen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung des staatlichen Aufsichtsamtes Bafin. Bevor diese Genehmigung erteilt wird, prüft dieses jeweils, ob das Unternehmen die Minderzuführung später nach realistischer Prognose wieder ausgleichen kann.
Wenn einer Lebensversicherung die Krise stärker und dauerhafter zusetzt, wird diese im schlimmsten Fall auf die gesetzlich vorgeschriebene Auffanggesellschaft Protektor überführt, diese übernimmt die Policen der betroffenen Kunden und führt diese zumindest mit der vereinbarten Mindestverzinsung bis Vertragsende weiter.
Im Endeffekt kommen die Versicherten allerdings günstiger, eventuelle Einbußen hinzunehmen, als den Vertrag zu kündigen.
Um aus der Vielfalt der Angebote besser wählen zu können, geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Reihe von Ratgebern an die Hand, welche sich mit speziellen Themen zu Lebensversicherungen befassen:
- Informationspflichtenverordnung für Lebensversicherungen
- Allgemeine Informationen zu Kapitallebensversicherungen
- Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen
Einen Vergleich und ein Angebot für eine Kapitallebensversicherung können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

