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ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG BEI KAPITALLEBENSVERSICHERUNGEN
Seit Mitte 2008 wurde jetzt die Überschussbeteiligung für Kunden bei Kapitallebensversicherungen neu geregelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat beschlossen, dass eine „angemessene“ Beteiligung der Kunden an Kostenüberschüssen und Risikogewinnen nicht mehr ausreicht. Versicherer müssen nun mindestens 50 Prozent der Kostenüberschüsse und mindestens 75 Prozent der Risikogewinne abgeben.
Kostengewinne entstehen im Allgemeinen, wenn das Versicherungsunternehmen kostengünstiger arbeitet als kalkuliert.
Risikogewinne fallen an, wenn für versicherte Kunden weniger Geld aufgewendet werden musste als ursprünglich gedacht. Da die Versicherer bei Risikogewinnen sehr großzügig kalkulieren, fallen die Risikogewinne immer höher aus als die Kostengewinne.
Doch der größte Teil der Überschüsse kommt aus den Kapitalerträgen, die die Versicherer aus den Spareinlagen aus den Lebensversicherungen erwirtschaften. Hiervon bekommen Kunden mindestens 90 Prozent der erwirtschafteten Erträge.
Diese und eine ganze Reihe anderer, kürzlich getroffener Regelungen und Gesetze, sollen die Position der Kunden von Lebensversicherungen stärken und ihnen eine fairere Beteiligung an den Gewinnen der Versicherer garantieren, welche ja mit dem Geld der Kunden erzielt wurden.
Sollten Sie Interesse an einem individuellen Angebot für eine Kapitallebensversicherung haben, dann können Sie über das nachfolgende Formular bei unserem Partner, der Transparent GmbH & Co. KG, einen unabhängigen Tarifvergleich anfordern, der für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich ist (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG).

