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Verkehrsrechtsschutz

VARIANTEN BEIM VERKEHRSRECHTSSCHUTZ

Besonders für Vielfahrer oder Familien mit mehreren aktiven Autofahrern im Haushalt lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Doch wie fast überall, gibt es auch beim Verkehrsrechtsschutz verschiedene Varianten, zwischen denen der Verbraucher je nach Bedarf wählen kann und die sich im Hinblick auf Art und Umfang des Rechtsschutzes unterscheiden. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Varianten im Überblick vor und zeigen Ihnen auch, welcher Verkehrsrechtsschutz wann am besten geeignet ist:

Familien-Verkehrsrechtsschutz
Beim Familien-Verkehrsrechtsschutz sind neben dem Versicherungsnehmer auch seine gesamte im Haushalt lebende Familie geschützt, egal mit wie vielen und was für Fahrzeugen sie am Straßenverkehr teilnehmen. Damit bietet eine Familien-Verkehrsrechtsschutzversicherung den weitreichendsten Versicherungsschutz, kostet aber dementsprechend auch mehr als die anderen Varianten. Neben allen Familienmitgliedern sind auch die der Familie gehörenden Fahrzeuge versichert und zwar unabhängig davon, ob sie selber oder Dritte damit im Straßenverkehr unterwegs sind. Auch bei der Benutzung von Fahrrad, Bus, Bahn, Motorrad oder Mietwagen durch eines der Familienmitglieder besteht Versicherungsschutz, welcher sich auch auf Steuer- und Vertragsstreitigkeiten zum Beispiel beim Neuwagenkauf oder der Einstufung eines PKW handelt. Lohnen tut sich ein solcher integrierter Familien-Verkehrsrechtsschutz meist bereits ab dem zweiten Fahrzeug und eigentlich immer bei Familien mit Kindern.

Fahrzeugversicherung
Bei einer Fahrzeugversicherung handelt es sich um eine Variante des Verkehrsrechtsschutzes, bei der die Versicherung für ein genau definiertes Fahrzeug abgeschlossen wird. Dabei muss der Versicherungsnehmer weder Halter noch Eigentümer des versicherten Kfz sein. Durch eine Fahrzeugversicherung ist jede Person versichert, die den betreffenden Wagen im Straßenverkehr bewegt. Der Versicherungsnehmer ist darüber hinaus auch bei Fahrten in fremden oder gemieteten Fahrzeugen sowie als Fußgänger oder Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Damit eignet sich diese Variante des Verkehrsrechtsschutzes zum Beispiel für Studenten, die sich mit anderen Kommilitonen ein gemeinsames Auto teilen oder für Singles.

Fahrerversicherung
Die Fahrerversicherung im Verkehrsrechtsschutz ist quasi das Gegenstück zur Fahrzeugversicherung. Ist bei dieser ein bestimmtes Fahrzeug unabhängig vom Fahrer versichert, so ist es hier genau anders herum. Bei einer Fahrerversicherung ist der Versicherungsnehmer versichert und zwar unabhängig davon, was für ein Fahrzeug er bewegt. Damit bietet diese Variante der Verkehrsrechtsschutzversicherung immer dann Schutz, wenn sich der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr bewegt. Dabei ist es egal, ob das mit dem eigenen oder einem gemieteten Auto, dem Fahrrad, als Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Eine Fahrerversicherung ist besonders für Personen geeignet, die kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, sondern sich mit wechselnden Verkehrsmitteln fortbewegen.

Egal welche Variante Sie beim Verkehrsrechtsschutz wählen, mit nachfolgendem Vergleich können Sie sich die günstigsten Anbieter im Tarifvergleich anzeigen lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):


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