KOSTENLOSER VERSICHERUNGSVERGLEICH
Kostenloser Versicherungsvergleich | Kontakt | Impressum
Versicherungsvergleich

Schadensersatz

Vorsorge

Krankheit, Pflege

Todesfall

Invalidität, Berufsunfähigkeit

Hausbau, Wohneigentum

Alltag, Wohnen

Auto, Urlaub, Reise

Allgemeine Informationen

News und Ratgeber

Rechner

Versicherungslexikon

Weitere Links im WWW
Verkehrsrechtsschutz

VARIANTEN BEIM VERKEHRSRECHTSSCHUTZ

Besonders für Vielfahrer oder Familien mit mehreren aktiven Autofahrern im Haushalt lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Doch wie fast überall, gibt es auch beim Verkehrsrechtsschutz verschiedene Varianten, zwischen denen der Verbraucher je nach Bedarf wählen kann und die sich im Hinblick auf Art und Umfang des Rechtsschutzes unterscheiden. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Varianten im Überblick vor und zeigen Ihnen auch, welcher Verkehrsrechtsschutz wann am besten geeignet ist:

Familien-Verkehrsrechtsschutz
Beim Familien-Verkehrsrechtsschutz sind neben dem Versicherungsnehmer auch seine gesamte im Haushalt lebende Familie geschützt, egal mit wie vielen und was für Fahrzeugen sie am Straßenverkehr teilnehmen. Damit bietet eine Familien-Verkehrsrechtsschutzversicherung den weitreichendsten Versicherungsschutz, kostet aber dementsprechend auch mehr als die anderen Varianten. Neben allen Familienmitgliedern sind auch die der Familie gehörenden Fahrzeuge versichert und zwar unabhängig davon, ob sie selber oder Dritte damit im Straßenverkehr unterwegs sind. Auch bei der Benutzung von Fahrrad, Bus, Bahn, Motorrad oder Mietwagen durch eines der Familienmitglieder besteht Versicherungsschutz, welcher sich auch auf Steuer- und Vertragsstreitigkeiten zum Beispiel beim Neuwagenkauf oder der Einstufung eines PKW handelt. Lohnen tut sich ein solcher integrierter Familien-Verkehrsrechtsschutz meist bereits ab dem zweiten Fahrzeug und eigentlich immer bei Familien mit Kindern.

Fahrzeugversicherung
Bei einer Fahrzeugversicherung handelt es sich um eine Variante des Verkehrsrechtsschutzes, bei der die Versicherung für ein genau definiertes Fahrzeug abgeschlossen wird. Dabei muss der Versicherungsnehmer weder Halter noch Eigentümer des versicherten Kfz sein. Durch eine Fahrzeugversicherung ist jede Person versichert, die den betreffenden Wagen im Straßenverkehr bewegt. Der Versicherungsnehmer ist darüber hinaus auch bei Fahrten in fremden oder gemieteten Fahrzeugen sowie als Fußgänger oder Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Damit eignet sich diese Variante des Verkehrsrechtsschutzes zum Beispiel für Studenten, die sich mit anderen Kommilitonen ein gemeinsames Auto teilen oder für Singles.

Fahrerversicherung
Die Fahrerversicherung im Verkehrsrechtsschutz ist quasi das Gegenstück zur Fahrzeugversicherung. Ist bei dieser ein bestimmtes Fahrzeug unabhängig vom Fahrer versichert, so ist es hier genau anders herum. Bei einer Fahrerversicherung ist der Versicherungsnehmer versichert und zwar unabhängig davon, was für ein Fahrzeug er bewegt. Damit bietet diese Variante der Verkehrsrechtsschutzversicherung immer dann Schutz, wenn sich der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr bewegt. Dabei ist es egal, ob das mit dem eigenen oder einem gemieteten Auto, dem Fahrrad, als Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Eine Fahrerversicherung ist besonders für Personen geeignet, die kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, sondern sich mit wechselnden Verkehrsmitteln fortbewegen.

Egal welche Variante Sie beim Verkehrsrechtsschutz wählen, mit nachfolgendem Vergleich können Sie sich die günstigsten Anbieter im Tarifvergleich anzeigen lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):


Online Rechtsschutz Vergleich
Tarifauswahl
  • Versichert sind:
    • Die im Antrag genannten KFZ
    • Versicherungsnehmer (VN) als Fahrer der eigenen und auch fremder Fahrzeuge
    • Alle Fahrer der versicherten Fahrzeuge
  • Versichert sind:
    • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
  • Versichert sind:
    • Streitigkeiten bei vermieteten Wohnungen an private Nutzer im gerichtlichen und außergerichtlichen Streit
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft? Hilfe
Ihre Kinder sind in der Regel bereits mitversichert. Wenn Sie Ihren Ehe-/Lebenspartner zusätzlich mit versichern möchten, setzen Sie die Auswahl.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
  Jahresumsatz Hilfe
Geben Sie hier bitte Ihren Jahresumsatz Ihrer gesamten Selbständigkeit an. Beachten Sie aber, daß grundsätzlich immer nur der Private Bereich versichert ist. Für den gewerblichen Bereich gibt es keinen Versicherungsschutz.
VERMIETETE Wohneinheiten Hilfe
Die vermietete WE kann nur versichert werden, wenn sich diese NICHT im eigenen Haus befindet. Sonst MUSS zusätzlich der Eigentum- und Miet RS für das eigene Haus mitversichert werden.
Rechtsschutz in Ehesachen
(nur wenn verheiratet)
Hilfe
Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.
Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe
Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 250 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).
Einschluss Spezial-Straf-RS Hilfe
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters.
Umfang der Versicherung:
Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung EUR Hilfe
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen
Laufzeit Hilfe
Einige Gesellschaften bieten mehrjährige Verträge an mit einem Laufzeitrabatt.
Wie lange bestand für den Antragsteller und/oder den mitversicherten Lebenspartner eine Vorversicherung? Hilfe
Bei einigen Versicherungen gibt es eine günstigere Selbstbeteiligungs-Einstufung, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.
Schäden in den letzten 2 Jahren Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.

ein Service von versicherung.net