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Private Krankenversicherungen richtig vergleichen
PKV ist nicht gleich PKV, das weiß man spätestens, wenn man einmal vor der Aufgabe stand, verschiedene Angebote untereinander und mit dem Wettbewerb zu vergleichen.
Aus diesem Grund haben wir nachfolgend einen kleinen Ratgeber zusammengestellt, der Ihnen zeigen soll, worauf Sie beim Vergleich der Angebote privater Krankenversicherungen und natürlich auch schon bei der Tarifwahl achten sollten.
Dabei lassen sich unsere Tipps in drei Kategorien aufteilen, welche folgende Tarifbestandteile betreffen:
- Ambulante Behandlung
- Stationäre Behandlung
- Zahnbehandlung
| Auswahlkriterium | Bedeutung |
| Ambulante Behandlung | |
| Erstattung der Kosten für alternative Heilmethoden | Gute Tarife erstatten auch die Kosten für die Anwendung alternativer Heilmethoden. |
| Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit | Da die Prämienpflicht bei einer PKV auch im Falle von Arbeitslosigkeit nicht erlischt, bieten gute Versicherer hier eine beitragsfreie Ruhestellung des Vertrages an. |
| Erstattung der Kosten für Arznei- und Verbandsmittel | Hier sollte auf eine möglichst umfassende Erstattung der Kosten geachtet werden. |
| Erstattung der Kosten für Brillen und Sehhilfen | Auch hier gilt: je höher die Erstattung, desto besser für den Versicherten. |
| Gebührenerstattung über die GOÄ hinaus | Spezialisten stellen oft höhere Honorare in Rechnung, als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsieht. Gute Versicherer übernehmen auch diese Kosten. |
| Gebührenerstattung bei Auslandbehandlungen | Gute Versicherer übernehmen auch bei Auslands-behandlungen Kosten, welche über die GOÄ hinaus gehen. |
| Erstattung der Kosten für Heilmittel | Hier sollte auf eine möglichst umfassende Erstattung der Kosten geachtet werden. |
| Gebührenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen | Gute Versicherer erstatten hier auch Kosten über die Gebührenordnung für Heilpraktiker hinaus. |
| Erstattung der Kosten für Hilfsmittel | Hier sollte auf eine möglichst umfassende Erstattung der Kosten geachtet werden. |
| Erstattung der Kosten für einen Krankenfahrstuhl | Je höher die Erstattung, desto besser für den Kunden. |
| Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht | Gute Versicherer verzichten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung - auch bei Teilversicherungen. |
| Erstattung von Kurkosten | Die Kosten für einen Kuren sollten von der PKV übernommen werden. |
| Selbstbehalt | Einen Selbstbehalt sieht im Grunde jeder Tarif und jeder Anbieter vor. Lediglich die Höhe variiert und sollte in einen Vergleich einbezogen werden. |
| Gebührenerstattung bei Psychotherapie | Hier leisten nur wenige Versicherer unbegrenzt. Achten Sie daher auf Höchstgrenzen im Vertrag. |
| Gebührenerstattung bei Vorsorgebehandlungen | Gute Versicherer bieten hier eine Gebührenerstattung auch für Vorsorgebehandlungen an, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben oder eingeführt sind. |
| Stationäre Behandlung | |
| Kostenübernahme für Auslandsrücktransport | Eine vollständige Übernahme der Kosten eines medizinisch bedingten Rücktransports aus dem Ausland ist positiv. |
| Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer | Einbettzimmer sind meist nur gegen einen Aufpreis bei der Prämie zu haben. Einige Versicherer lassen ihren Kunden jedoch ohne Aufpreis die Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer. |
| Beitragsfreiheit bei Mutterschaft | Da die Prämienpflicht bei einer PKV auch im Falle einer Mutterschaft nicht erlischt, bieten gute Versicherer hier eine Beitragsbefreiung an. |
| Entbindungspauschale | Sie wird selten angeboten und ist ausschließlich für Frauen von Interesse. |
| Erstattung der Kosten für Entziehungsmassnahmen | Hier sehen nur wenige Versicherer eine Kosten-übernahme vor. In den meisten Verträgen sind Entziehungsmassnahmen von der Kostenübernahme ausgeschlossen. |
| Vollständige Gebührenerstattung nach GOÄ | Auch bei stationären Behandlungen sollte der gewählte Versicherer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vollständig erstatten. |
| Gebührenerstattung über GOA hinaus | Spezialisten stellen oft höhere Honorare in Rechnung, als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsieht. Gute Versicherer übernehmen auch diese Kosten. |
| Zahnbehandlung | |
| Entfall der Erstattungsbegrenzung | Erleidet ein Versicherungsnehmer durch einen Unfall Schäden an Zähnen, Kiefer oder Gebiß, sollte die Erstattungsbegrenzung entfallen. |
| Kein Zuschlag für fehlende Zähne | Meist wird bei Vertragsabschluss ein Zuschlag bei fehlenden Zähnen erhoben. Einige Anbieter verzichten jedoch auf diesen Zuschlag. |
| Vollständige Gebührenerstattung nach GOZ | Bei zahnärztlichen Behandlungen sollte der gewählte Versicherer nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vollständig erstatten. |
| Kostenübernahme bei Auslandsbehandlung | Gute Versicherer übernehmen auch bei Auslands-behandlungen Kosten, welche über die GOZ hinaus gehen. |
| Gebührenerstattung über GOZ hinaus | Spezialisten stellen oft höhere Honorare in Rechnung, als die Gebührenordnung für Ärzte (GOZ) vorsieht. Gute Versicherer übernehmen auch diese Kosten. |
| Heil- und Kostenplan | Oft wird vor der Kostenübernahme bei Zahnersatz und Kieferorthopädie die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes verlangt. |
| Kostenübernahme bei Implantaten | Hier geht das Angebot von keiner Erstattung bis hin zur Erstattung innerhalb genau festgelegter Höchstgrenzen. Achten Sie daher auf die Details. |
| Kostenübernahme bei Inlays | Die Kosten für Inlays sollten bei guten Tarifen vom Versicherer übernommen werden. |
| Kostenübernahme bei laufender Zahnbehandlung | Befindet sich der Versicherungsnehmer bei Vertrags-abschluss in einer laufenden Zahnbehandlung, lehnen einige Versicherer eine Kostenübernahme ab. Achten Sie auf entsprechende Klauseln. |
| Erstattungsgrenze pro Zahn | Hier gilt: je niedriger eine vorhandene Grenze der Erstattung pro Zahn oder pro Zeitabschnitt, desto besser. |
| Vollständige Kostenübernahme | Optimal ist eine hundertprozentige Übernahme der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. |
Welche Tarifbausteine bei einer PKV berücksichtigt werden sollten, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie am Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung interessiert sind, können Sie über das nachfolgende Formular bei unserem Partner, der Transparent GmbH & Co. KG, einen kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG).
