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Versorgungswerk
Freiberufler, die keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind – dazu gehören Ärzte, Pressemitarbeiter, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten und Wirtschaftsprüfer -, erhalten eine kapitalgedeckte Altersvorsorge über das jeweilige Versorgungswerk in einer besonders sicheren Form.
Dies bedeutet deutlich höhere Renditen als bei der gesetzlichen Rente. Allerdings besteht auch das Risiko, dass bei Schwankungen an den Kapitalmärkten die Rentenansprüche in Mittleidenschaft gezogen werden.
So gut wie ausgeschlossen werden kann, dass ein solches Versorgungswerk pleite geht oder insolvent wird. Sollten doch Probleme auftreten, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedsbeiträge anzuheben, so dass die Finanzierung laufender Altersleistungen gesichert bleibt.
Die konservative Anlagestrategie berufsständischer Versorgungswerke gleicht derjenigen einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Angelegt werden die Sparanteile hauptsächlich in Festzinspapiere wie Staatsanleihen, Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe. Der Anteil der Aktien darf die Grenze von 35 Prozent nicht überschreiten, derzeit liegt er, wie bei den Lebensversicherern, unter 10 Prozent.
Ein Angebot für eine private Rentenversicherung können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
