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Förderung der Riester-Rente bei vorzeitiger Altersrente
Im Jahr 2009 haben sich fast die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 41,2 % der Männer vor Eintritt des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand begeben. Bei Riester-Sparern, die vorzeitig in Altersrente gehen, wird die Auszahlung der ersten Riester-Rente oftmals erst später vorgenommen. Von der Riester-Förderung kann in einigen Fällen allerdings auch in der Zwischenzeit profitiert werden.
Ehepaare mit einem Arbeitnehmer
Ist der Ehepartner des Rentners noch immer berufstätigt und besitzt dieser einen Riester-Vertrag, profitieren beide Eheleute jeweils von 154 Euro Zulage jährlich. Als Arbeitnehmer kann der Partner die beiden Zulagen sowie die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen. Bis zu 2.100 Euro werden vom Fiskus anerkannt, sofern die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt.
Erwerbsminderungsrentner
Auch Riester-Sparer, die Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten die Riester-Förderung in Form der Zulage und der Steuerersparnis weiter. Bei einem Ehepaar, das sowohl Arbeitslohn und Erwerbslosenrente bezieht, können somit beide in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Jeder Ehepartner kann seine Zulagen und Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen.
Riester-Vergleich durchführen
Wenn Sie sich für eine Riester-Rente als Bestandteil Ihrer privaten Altersvorsorge interessieren, können Sie über das nachfolgende Formular einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich sowie ein Angebot zur Riester-Rente anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG).
Wie die Riester-Förderung genau funktioniert, beschreiben wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite:
Riester-Zulagen beantragen >>>
Wer sich die Höhe der Zulagen und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die persönliche Situation einmal durchrechnen will, kann das mit unserem Riester-Rechner auf der folgenden Seite tun:
Riester-Rechner >>>
Anspruch auf die Förderung im Rahmen der Riester-Rente haben im Prinzip alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Ausgeschlossen sind dagegen Selbständige, die nicht versicherungspflichtig sind sowie freiwillig Versicherte, außerdem geringfügig Beschäftigte (es sei denn diese stocken die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers selber auf) und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Aufgrund der seit Monaten kursierenden Diskussion, ob sich eine Riester Rente auch für Geringverdiener lohnt, befassen wir uns mit diesem Thema auf einer eigenen Seite:
Riester-Rente für Geringverdiener >>>
Seit dem 1. Januar 2008 ist es mit dem so genannten "Wohn-Riester möglich, selbst genutzte Wohnimmobilien in die Riester-Förderung einzubeziehen. Entsprechende Details dazu finden Sie auf der folgenden Unterseite:
Wohn-Riester >>>
Wie es mit Verbrauchern aussieht, die ihren Lebensabend im Ausland genießen und sich ihre Riester-Rente dorthin auszahlen lassen wollen, zeigt unser Ratgeber auf der folgenden Seite:
Durch die zahlreichen Extra-Kosten, die sich kaum ein Anbieter entgehen lässt, können vermeintlich günstigen Riester-Fondsprodukte am Ende richtig teuer werden. Aus diesem Grund zeigt Ihnen der folgende Ratgeber, welche Kosten und Gebühren bei welchem Riester-Produkt anfallen:
Kosten von Riester-Verträgen >>>
Wie man eine Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen kann, erklärt unser folgender Ratgeber:
Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen >>>
Weitere Fragen zur Riester-Rente beantwortet Ihnen unser Ratgeber auf der folgenden Seite:
Warum man Berufsunfähigkeitsversicherung und Riester-Rente trennen sollte, erklären wir hier:
Trennung von Berufsunfähigkeitsversicherung und Riester-Rente >>>
