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Wohn-Riester bei Immobilien im Ausland
Bis vor einiger Zeit mussten sich Immobilien noch in Deutschland befinden, wenn deren Hausherren von der staatlichen Riester-Förderung profitieren wollten.
Doch seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2009 können sich Bauherren den Traum von den eigenen vier Wänden auch im Ausland erfüllen, ohne dabei beim Wohn Riester auf staatliche Zulagen verzichten zu müssen.
Das Vermögen aus einem Wohn Riester Sparvertrag kann allerdings nur eingesetzt werden, wenn sich die Immobilie in der Europäischen Union (EU) befindet und diese selbst genutzt wird.
Von dem Urteil des EGH profitieren somit Grenzgänger, die im Nachbarland eine Immobilie erwerben, sowie auch Rentner, die sich in ihrem wohlverdienten Ruhestand zurückziehen und dafür ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen möchten. Für Ferienhäuser, die lediglich als Urlaubsdomizil gelten, gibt es keine Wohn Riester Förderung.
Neben den EU-Ländern werden auch Immobilien in Norwegen, Liechtenstein und Island gefördert. Die Schweiz bleibt außen vor.
Über das nachfolgende Formular können Sie sich ein individuelles Angebot zu Riester-Rente und Wohn-Riester ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt durch die Finanzen.de AG):
Wie man eine Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen kann, erklärt unser folgender Ratgeber:
Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen >>>
