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Steuerliche Effekte beim Wohn-Riester
Wegen seiner staatlichen Förderungen ist der Wohn-Riester eine beliebte Altersvorsorge. Die Tilgungsraten für ein Eigenheim können zum Jahresende in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Dabei sollten Riester-Sparer jedoch nicht vergessen, dass die Riester-Rente einer nachgelagerten Besteuerung unterliegt.
Ob sich so unterm Strich wirklich ein finanzieller Vorteil gegenüber anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge ergibt, ist letztlich abhängig von der Höhe der Alterseinkünfte.
Sind diese nämlich hoch, wirkt sich die Riester-Eigenheimrente negativ auf die zu entrichtende Steuer aus. Denn während ein Teil der Spar- oder Tilgungsraten steuerlich geltend gemacht werden konnte, wird das Vermögen in der Auszahlungsphase komplett versteuert, und zwar nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Um die Nutzung des Eigenheims, das über einen Riester-Vertrag finanziert wurde, nicht steuerfrei zu lassen, sind Eigenheimbesitzer durch die Eigenheimrente insgesamt schlechter gestellt.
Die Berechnung erfolgt dabei folgendermaßen. Die Differenz der Jahre zwischen dem Auszahlungsalter und dem 85. Lebensjahr ergibt die Anzahl der Jahre, auf die die Summe des Riester-Vermögens aufgeteilt wird. Für den sich daraus ergebenden Betrag muss die jährliche Steuer entrichtet werden.
Über das nachfolgende Formular können Sie sich ein individuelles Angebot zu Riester-Rente und Wohn-Riester ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt durch die Finanzen.de AG):
Wie man eine Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen kann, erklärt unser folgender Ratgeber:
Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen >>>
